Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ergibt sich aus der gesellschaftlichen Notwendigkeit, die gebaute Umwelt in allen öffentlichen Räumen sowie die Arbeits- und Wohnwelt für alle zugänglich zu gestalten.
Barrierefreiheit im Planungs- und Bauprozess stellt die Umsetzung dieser Anforderungen an die Gestaltung und Nutzung einer barrierefreien Umwelt auch auf Basis normativer, bau- und planungsrechtlicher Anforderungen dar.
Barrierefreiheit bedeutet zunftsorientiertes Bauen. Mit barrierefreiem Planen und Bauen können Bauherren, Architekten, Stadtplaner und Projektentwickler bereits heute einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und zur Steigerung der Lebensqualität insgesamt beitragen. Barrierefreies Bauen ist zeitlos, flexibel, nach- und werthaltig.
Die Anforderungen an das barrierefreie Planen und Bauen sind komplex und vielschichtig. Neben motorischen sind auch die sensitiven (auditiven und visuelle) sowie kognitiven Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, die zu unterschiedlichsten baulichen, technischen und ggf. organisatorischen Lösungsansätzen führen können und die (fast immer) eine Schnittstellenbetrachtung zu anderen Fachplanern erfordern.
Barrierefreiheit ist Teil einer ganzheitlichen Betrachtung im Planungsprozess. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Vorhaben mit Leidenschaft und fachlicher Expertise.
Durch die frühzeitige Einbindung eines Fachplaners wird eine barrierefreie Gestaltung auf eine effiziente und wirtschaftliche Weise erreicht.
Barrierefreies Planen und Bauen
Als integraler Bestandteil von Architektur und Stadtraum stellt die Barrierefreiheit eine Bereicherung unserer gebauten Umwelt dar und sorgt für Werthaltigkeit der Immobilien. Zusammen mit anderen schutzzielorientierten Fachplanungen (Brandschutz / Arbeitsschutz etc.) zeigt eine konzeptionelle Betrachtung der Barrierefreiheit auf, was im barrierefreien Bauen konkret zu beachten ist. Auf dieser Grundlage können frühzeitig Lösungen entwickelt werden, die aufwendige Ausführungsänderungen und Nachrüstungen vermeiden und somit zur Nachhaltigkeit beitragen.
Als Fachplaner für barrierefreies Planen und Bauen begleiten wir Sie gerne von der Konzeption bis zur Umsetzung mit folgenden Leistungen:
- Bedarfsanalysen – auch als Teil von projektspezifischen Workshops für Gebäude und Stadtraum
- Fachplanung Barrierefreiheit als Ergänzung zur Objektplanung
- Erstellung von genehmigungsfähigen Barrierefrei-Konzepten für Neubauten und Bestandsbauten sowie Stellungnahmen und Gutachten zur Barrierefreiheit
- Betrachtung der Schnittstelle zu anderen Fachplanungen bspw. Brandschutz / Arbeitsschutz / Denkmalschutz und Entwicklung interdisziplinärer Lösungen
- Planungsbewertung – Prüfung von Entwurfs-, Ausführungs- und Detailplanungen auf Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
- Umsetzungsbegleitung und -bewertung / Abnahme der Ausführung gegenüber Bauherren / Behörden / Nutzern etc.
- Bedarfs- und Bestandsanalysen inkl. Erstellung von Maßnahmenkatalogen zur Barrierefreiheit
- Begleitung von Gebäude-Zertifizierungen (z.B. DGNB, BREEAM) im Hinblick auf die Barrierefreiheit
- Koordination und Abstimmungen mit Behindertenbeauftragten und Vertretern von Behindertenverbänden (z.B. Partizipationsveranstaltungen)
Bedarfsplanung Barrierefreiheit
Die Bedarfsplanung Barrierefreiheit orientiert sich an der vorgesehenen Nutzung eines Gebäudes und an den an das Gebäude gestellten übergeordneten Ansprüchen wie Nachhaltigkeit, Flexibilität, Werthaltigkeit etc. Dies beinhaltet u.a.
Berücksichtigung der unterschiedlichen Arten von Einschränkungen (mobil / sensorisch / kognitiv)
Schnittstellenbetrachtung zu anderen Fachplanungsleistungen und -belangen (Brandschutz / Arbeitsschutz /Denkmalschutz etc.)
Aufzeigen von notwendigen und sinnvollen baulichen und technischen Maßnahmen und Dokumentation (Prüfung und Bewertung bestehender Barrierefreiheit)
Beurteilung und Bewertung erforderlicher Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit
Konzeption und Planung von Sanierungen zur Barrierereduzierung (Maßnahmenkatalog)
Planungs- und baurechtliche Beratung, Mitwirkung bei der Genehmigungsfähigkeit
Fachliche Unterstützung in der Genehmigungs-, Ausführungs- und Detailplanung
Konzept Barrierefrei
Das Konzept Barrierefrei, Stellungnahmen und Maßnahmenkataloge stellen eine sinnvolle Planungsgrundlage dar,
als Nachweis im Genehmigungsverfahren (bspw. § 9a BauPrüfVO NRW) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, den Fördermittelgebern, den Bauherren und Nutzern etc.
für die barrierefreie Ertüchtigung eines Bestandes als auch für eine barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und den zugehörigen Außenanlagen
als Leitfaden zur Überprüfung / zum Nachweis der Barrierefreiheit in der Umsetzung
Bestandsaufnahmen
Barrierefreiheit - Gutachten und Bewertungen
Gutachten und Bewertungen zur Barrierefreiheit zur Beurteilung von regelkonformen Planungen und Umsetzungen als auch zur Feststellung erforderlicher Bedarfe können wir Ihnen gerne erstellen. Hierzu zählen bspw.
- Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zur Barrierefreiheit (Planungs- und Umsetzungsbewertung)
- Gutachten zu behinderungsbedingtem Mehrbedarf (BMB / Anspruchsbewertung)
Beratung
Für Ihre Anfragen zu unseren Beratungs- und Planungsleistungen wenden Sie sich bitte an:
Gruppenleiterin
Petra Beerbaum
Mit vielen abgeschlossenen Bauprojekten von Krankenhäusern und Seniorenheimen haben wir eine große Expertise im barrierefreien Planen und Bauen aufgebaut, die wir im Neubau, in der Sanierung und der Beratung einbringen. Unser Team aus zertifizierten sachkundigen Planern und Sachverständigen für Barrierefreies Bauen bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung und Betreuung.
Barrierefrei-Konzept NRW
Mit dem Inkrafttreten der Landesbauordnung NRW 2018 wurde unter anderem der gesetzliche Rahmen für den Nachweis der Barrierefreiheit im Genehmigungsverfahren festgelegt. Das „Barrierefrei-Konzept“ wurde mit § 9a der BauPrüfVO NRW am 01.01.2020 als zusätzliche Bauvorlage im Bauordnungsrechtlichen Regelwerk verankert. Gerne berichten wir über unsere Erfahrungen mit der Bauvorlage.
Aufgrund vieler abgeschlossener Bauprojekte verschiedenster Nutzungen und insbesondere aus den Erfahrungen in der Planung und der Prüfung von Krankenhäusern und Seniorenheimen hat die BFT Gruppe bereits vor der offiziellen Einführung des Barrierefrei-Konzeptes eine umfangreiche Expertise im barrierefreien Planen, Bauen und Prüfen aufbauen können.
Wann ist ein Barrierefrei-Konzept erforderlich? Beispiel BauO NRW
Das Barrierefrei-Konzept gewinnt auch außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens an Bedeutung. Barrierefreiheit stellt einen Mehrwert Ihrer Projekte dar, den Sie unabhängig von den rechtlichen Anforderungen definieren sollten. Immer dann, wenn die Umsetzung der Anforderungen zur Barrierefreiheit als eigene Fachplanungsdisziplin in den Gesamtplanungsprozess eingebracht wird, bietet dies die Möglichkeit durch Expertenwissen auch Auslegungsalternativen zu erschließen.
Der Nachweis der Barrierefreiheit als zwingende Bauvorlage wird gem. § 9a der BauPrüfVO NRW für neu zu errichtende öffentlich zugängliche bauliche Anlagen erforderlich, die zugleich große Sonderbauten im Sinne von § 50 Abs. 2 BauO NRW sind. Die Genehmigungsbehörde kann aber auch darüber hinaus ein solches Konzept für „kleine“ Sonderbauten nach § 50 Abs. 1 Punkt 19 BauO NRW als besondere Bauvorlage fordern. Es empfiehlt sich daher bei Sonderbauten generell die Notwendigkeit eines “Barrierefrei-Konzeptes“ als Bauvorlage mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Welche Form und welchen Umfang muss ein Barrierefrei-Konzept haben?
Das „Barrierefrei-Konzept“ nach § 9a Abs. 2 BauPrüfVO NRW stellt eine Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit in den Punkten, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant sind, dar. Die Angaben sind sowohl in einem schriftlichen Erläuterungsbericht als auch durch zeichnerische Darstellung darzulegen.
Aufgrund der noch jungen Anforderungen besteht derzeit hinsichtlich Art und Umfang der Unterlage eine sehr große Bandbreite. Wir haben aus den Anforderungen der BauPrüfVO NRW und den Erfahrungen aus der barrierefreien Planung in den vergangenen Monaten einen entsprechenden BFT-Standard mit unterschiedlichen Ansätzen und Detailierungsgraden entwickelt, den wir Ihnen gerne bei Interesse im Detail vorstellen. Unseren Standard haben wir unter der Maßgabe entwickelt, eine barrierefreie Auslegung gebäudeindividuell, wirtschaftlich und rechtssicher so zu konzeptionieren, dass sich hieraus auch ein projekt- und nutzungsbezogener Mehrwert ergibt.
Es ist zu erwarten, dass sich in den nächsten Monaten durch die Genehmigungspraxis und ggf. weitere Auslegungshilfen durch den Gesetzgeber ein detaillierterer allgemeingültiger Standard ergibt.
Müssen auch Gebäude ohne Konzept barrierefrei sein?
Mit dem Inkrafttreten der Landesbauordnung 2018 wurde u. a. der gesetzliche Rahmen für die Barrierefreiheit von Gebäuden neu festgelegt. Barrierefreiheit wird gemäß § 49 BauO NRW für Wohngebäude der Gebäudeklasse 3 – 5 sowie für alle baulichen Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, gefordert.
Für (alle) Sonderbauten nach § 50 Abs. 1 BauO NRW gilt, dass an Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 BauO NRW besondere Anforderungen an die barrierefreie Nutzbarkeit gestellt werden können.
Für bestehende Anlagen, die wesentlich geändert werden, kann gem. § 59 Abs. 2 BauO NRW auch für die nicht unmittelbar berührten Teile der Anlage gefordert werden, angemessene Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu treffen. Insbesondere für den Gebäudebestand kann eine Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit für den Einzelfall mit Blick auf Nutzen, Qualität und Wirtschaftlichkeit sinnvoll sein.
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