Anerkennung als Prüfingenieur Brandschutz für Andreas Plum

Seit dem 02.07.2021 ist die aktuelle Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Diese nimmt je nach Schwierigkeit und Komplexität des Bauvorhabens eine Klassifizierung vor und bestimmt die Anforderungen an die Genehmigungsverfahren und damit auch an die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise sowie an die Prüfung dieser Nachweise. Somit etabliert die aktuelle Bauordnung den Prüfingenieur für Brandschutz als eine neue Rechtsfigur im bauordnungsrechtlichen Verfahren.


Der Prüfingenieur für Brandschutz prüft im Auftrag der Bauaufsicht bzw. im Auftrag des Bauherrn die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich des Brandschutzes. Er prüft die Nachweise des Brandschutzes sowie überwacht die Bauausführung entsprechend der geprüften Nachweise. Der Prüfingenieur für Brandschutz wird von der Obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt und übernimmt damit Aufgaben der vorbeugenden Gefahrenabwehr als Schutzpflicht des Staates.


Letzte Woche erhielt Andreas Plum die Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Sinne des § 58 (5) BauO NRW steht er somit für die hoheitliche Prüfung des Brandschutzes, einschließlich von Brandschutzkonzepten und der Zulassung von Abweichungen von Anforderungen an den Brandschutz zur Verfügung.

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