Einführung des Prüfingenieurs für Brandschutz

Bauordnung NRW 2018 - Änderungen vom 02.07.2021

Mit dem 02.07.2021 ist die aktuelle Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Diese sieht für den Aufgabenbereich des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes erweiterte Befugnisse vor und etabliert mit dem Prüfingenieur für Brandschutz eine neue Rechtsfigur im bauordnungsrechtlichen Verfahren. Gerne informieren wir Sie auf diesem Weg über die neuen Möglichkeiten:

 

Der neue Prüfingenieur für Brandschutz (PI)

Angelehnt an die bereits im Fachbereich Standsicherheit etablierten Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik sollen Bauaufsichtsbehörden auch im Bereich des Brandschutzes Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure beauftragen können, die im Innenverhältnis unterstützend tätig werden. Obgleich die Bauaufsichtsbehörden bislang bereits die Möglichkeit hatten, Prüfaufträge auch im Fachbereich Brandschutz an staatlich anerkannte Sachverständige (saSV) zu erteilen, werden mit dem neu eingeführten PI die hierzu bestehenden Möglichkeiten konkretisiert und auf diesen Personenkreis beschränkt. Die Behörde bleibt in diesem Fall Herrin des Verfahrens und beauftragt allein, diejenigen PI, deren Eignung sie für die prüfende Tätigkeit des jeweiligen Objektes als gegeben ansieht.

Unsere staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes, Dipl.-Ing. Georg Spennes und Dipl.-Ing. Guido Müller, wurden durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen als Prüfingenieure für Brandschutz anerkannt. Durch Ihre langjährige Erfahrung als staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes können die Kollegen dabei ein sehr breites Spektrum abdecken. Für alle Sonderbaubereiche, aber auch für spezielle Anwendungsfälle wie z. B. Rechenverfahren des Brandschutzingenieurwesens, verfügen die Kollegen über entsprechende Prüfexpertise.   

Gerne stehen Ihnen die Kollegen für etwaige Prüfaufträge und Rückfragen zum Prozedere zur Verfügung. Für unsere Prüfingenieure für Brandschutz hat die neue Regelung darüber hinaus den Mehrwert, dass ihre Anerkennung in Nordrhein-Westfalen künftig auch für die Bundesländer gilt, die (einzig) Prüfingenieure für Brandschutz anerkennen. Gerne beraten Sie unsere Prüfingenieure Herr Dipl.-Ing. Guido Müller und Herr Dipl.-Ing. Georg Spennes hierzu.

 

Erweiterte Entscheidungsbefugnisse des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes (saSV)

Auch die Verfahrensweise für das Bescheinigungsverfahren durch den staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes wurde fortentwickelt. Bislang mussten staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (saSV) ihre Prüftätigkeit im Auftrag der Bauherrschaft unterbrechen, wenn bei Wohngebäuden Abweichungen und deren planerische Bewältigung durch die/den Entwurfsverfassenden seitens der Bauaufsichtsbehörde zu genehmigen waren, um im Anschluss daran ihre/seine Prüfung fortzusetzen und die erforderliche Bescheinigung ausstellen zu können. Dieses komplizierte und wenig praxistaugliche Verfahren hat der Gesetzgeber parallel zur Regelung in anderen Bundesländern dahingehend geändert, dass es künftig der Zulassung einer (brandschutzrelevanten) Abweichung bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Mittelgaragen durch die Bauaufsichtsbehörde nicht mehr bedarf, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen für diese Abweichung durch den saSV bescheinigt wird. Die Bescheinigung des saSV ersetzt dabei nicht die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Abweichung, sondern lässt allein deren Erforderlichkeit entfallen. Grundlage hierfür ist (wie auch bislang), dass die/der Entwurfsverfassende die planerische Bewältigung der Abweichung darstellt und der saSV hierauf basierend seine Prüfung durchführt, die Brandschutzdienststelle beteiligt und bei Bestehen der Voraussetzzungen die Bescheinigung ausstellt.

Von der Änderung unberührt, sind die Prüfung und Zulassung von Abweichungen bei Sonderbauten, die allein im Verantwortungsbereich der Bauaufsichtsbehörden verbleiben und die ihrerseits eine Prüfingenieurin/einen Prüfingenieur für Brandschutz, wie zuvor beschrieben, hinzuziehen kann.

Weitere Auskunft über das Verfahren erteilen gerne unsere staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes.

 

 

Dipl.-Ing. Guido Müller

Staatlichanerkannter Sachverständiger für 
die Prüfung des baulichen Brandschutzes

Prüfingenieur für Brandschutz

BFT Sachverständige GmbH

Fon +49 241 41358 537

Dipl.-Ing. Georg Spennes

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des baulichen Brandschutzes

Prüfingenieur für Brandschutz 

BFT Sachverständige GmbH

Fon +49 241 41358 0

Dipl.-Ing. Architekt Stefan Peters

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes

BFT Cognos GmbH

Fon +49 241 41358 510

Dipl.-Ing. Lutz Krüger

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes

BFT Sachverständige GmbH

Fon +49 241 41358 546

Dipl.-Ing. Andreas Plum

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes

BFT Sachverständige GmbH

Fon +49 241 41358 549

Sollten Sie weitere Fragen zu dem neu eingeführten Prüfingenieur oder zu den erweiterten Befugnissen des saSV für die Prüfung des Brandschutzes haben, stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung. Dies betrifft auch Fragen zu sonstigen Änderungen, die im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung Eingang in das Regelwerk gefunden haben. Scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner